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Die Naturschutzgebiete

Die Verwaltung der Naturschutzgebiete


Infolge der Dezentralisierungsgesetze aus den Jahren 1982 und 1983 ging die Kompetenz für die Einsetzung einer Politik zum Schutz, zur Verwaltung und zur Öffnung für Besucher der Naturschutzgebiete an die Verwaltungsbezirke (Departements) über. Das Finistere war Wegbereiter auf diesem Gebiet, da eine solche Politik hier schon seit 1969 betrieben wird.

 

Anhaltspunkte

Der "Conseil Général" des Finistere (oberstes Exekutivorgan des Departements) ist Besitzer von 2500 Hektar Land, die auf 100 verschiedene Stätten verteilt sind. Durch die enge Zusammenarbeit mit dem "Conservatoire du Littoral" (der Küstenschutzbehörde) können dem weitere 3300 Hektar von 30 Naturschönheiten hinzugefügt werden.

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So hat der "Conseil Général" des Finistere  2500 Hektar Naturschutzgebiet erworben, die auf über 100 Stätten verteilt sind. Es handelt sich um Dünen, um Wald, um Aussichtspunkte, um Ausgrabungsstätten sowie Feuchtgebiete und Moorlandschaft, die an der Politik zur Bewahrung der Wasservorräte teilhaben. Das Ziel ist es, diese Stätten, Landschaften und natürlichen Milieus in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Gemeinden zu retten und zur Geltung zu bringen, um sie dann Besuchern zugänglich machen zu können.

Die Partner bei den Schutzmaßnahmen

Wenn die zur Wiederinstandsetzung und Verschönerung notwendigen Arbeiten abgeschlossen sind, betraut der "Conseil Général" diejenigen Gebietskörperschaften mit der laufenden Verwaltung des Geländes, in deren Bezirk die Naturschutzgebiete liegen, wenn nicht auch Naturschutzverbände mit in die Naturforschungsverwaltung eingeschlossen werden.

Der "Conseil Général" beteiligt sich in der Regel an den Maßnahmen der jeweiligen Partner, die in erster Linie folgende sind:

  • der armorikanische Regionalpark (PNRA)
  • das staatliche Forstamt (ONF)
  • die Küstenschutzbehörde (Conservatoire du Littoral) (CEL)

Im Bereich der wissenschaftlichen Auswertungen und der Veranstaltungen vor Ort arbeiten das staatliche botanische Conservatoire in Brest und die durch Verträge mit dem "Conseil Général" liierten Vereine an diesen Projekten als Partner mit.

Die eingesetzten Mittel

Eine spezielle Steuer (Departementssteuer für Naturschutzgebiete,  die TDENS) ermöglicht es dem "Conseil Général", den Erwerb dieser Stätten zu finanzieren. Diese Steuer fällt beim Bau und der Vergrößerung von Gebäuden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens an.



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Weitere Informationen

Diese Rubrik erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Fremdenverkehrsämtern.
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29018 Quimper Cedex - Tél. 02 98 76 25 64 - Fax 02 98 52 19 19